Bonusprogramm und Sondertarife für Beschäftigte
Arbeitest Sie im 500m-Radius um eine unserer Carsharing-Stationen in diesen Kommunen?
- Bad Zwesten
- Homberg
- Jesberg
- Melsungen
- Schwalmstadt
- Wabern
Dann profitiere von unseren besonders attraktiven, steuerfreien Konditionen und Boni für Beschäftigte:
Wie kann ich am Bonusprogramm teilnehmen bzw. die besonders günstigen Beschäftigtentarife nutzen??
Die Teilnahme am Bonusprogramm ist freiwillig und kann von den Beschäftigten jederzeit begonnen und beendet werden. Voraussetzung ist die Registrierung als Privatkunde für das Carsharing, ggf. zusätzlich zu einer bereits dienstlichen Registrierung.
Dazu am besten die App „Regiomobil“ im Appstore herunterladen und den Registrierungsprozess durchlaufen. Es geht auch am Laptop oder PC unter www.regiomobil.net/registrierung-fr-neukunden.
Die An- und Abmeldung zur Teilnahme am Bonusprogramm erfolgen per Mail von der dienstlichen Mailadresse an Bonusprogramm@regiomobil.net. Wer von dem Bonus fürs Fahrradfahren oder zu Fuß gehen Gebrauch machen will, muss dabei die eigene Whatsapp- oder Signal-Nummer angeben. Wer keine dienstliche Mailadresse hat, schreibt von einer namentlichen privaten Mailadresse und gibt seinen Arbeitgeber mit dessen Firmenanschrift an.
Nutzung des günstigsten Tarifs ohne Monatspauschale
Bei der Registrierung den Zweitwagenersatztarif auswählen. Die Monatspauschale wird auf Basis der Mail an Bonusprogramm@regiomobil.net nachträglich herausgenommen und wird nicht berechnet. Dann immer besonders günstig fahren.
Nutzung des Übernacht-Tarifs
Bei der Registrierung muss zusätzlich zum Zweitwagenersatztarif auch der Übernacht-Tarif ausgewählt werden. Dann können die Fahrzeuge entsprechend günstig über Nacht bzw. übers Wochenende gebucht werden.
Fahrtguthaben bei Besitz eines gültigen ÖPNV-Abotickets
Beschäftigte, die im Besitz eines gültigen ÖPNV-Abotickets sind und dies per digitalem Bild vom Ticket nachweisen, erhalten ein monatliches Fahrtguthaben in Höhe von 5 €. Nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets muss das neue Aboticket erneut zugesendet werden. Bei monatlich kündbaren Tickets jeweils nach drei Monaten.
Fahrtguthaben bei regelmäßiger Nutzung eines Fahrrads oder Pedelecs auf dem Arbeitsweg, ebenso beim zu Fuß gehen
Beschäftigte, die mehr als 8 Tage im Monat mit dem Fahrrad, Pedelec oder zu Fuß zur Arbeit kommen und wieder heimkehren, erhalten je Tag, an dem der Arbeitsweg so zurückgelegt wird, ein Fahrtguthaben von 0,50 €. Als Nachweis senden sie bei jeder mit dem Fahrrad oder Pedelec zurückgelegten Fahrt per Whatsapp oder Signal ihren Start- und Ziel-Standort bei Abfahrt und Ankunft.
Fahrtguthaben bei dienstlicher Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen
Die Beschäftigten erhalten ein monatliches Fahrtguthaben in Höhe von 5 % der monatlichen Bruttokosten ihrer Dienstfahrten. Dazu muss bei der Registrierung lediglich angegeben werden, dass gelegentlich Dienstfahrten im Auftrag des benannten Arbeitgebers durchgeführt werden.
Maximale Höhe und Gültigkeitsdauer der Fahrtguthaben
Die maximale Höhe der monatlichen Fahrtguthaben, die aus den drei verschiedenen Tatbeständen entstehen, beträgt 12,00 €. Die Fahrtguthaben gelten jeweils in dem Monat, der auf den begründenden Monat folgt, sie können bei Nicht-Inanspruchnahme in den Folgemonat übertragen werden.